Was sind Pflegeleistungen?
Inhalt
Pflegeleistungen - eine Definition
Pflegeleistungen sind der Definition nach finanzielle Leistungen einer Pflegekasse für eine pflegebedürftige Person. Dazu zählen das Pflegegeld, sogenannte Pflegesachleistungen sowie weitere Zusatzleistungen. Mit Hilfe dieser Leistungen können Sie die Kosten für die Pflege Ihres Angehörigen beziehungsweise die Kosten für ein Pflegeheim mitfinanzieren.
Bei den Pflegedienstleistungen wird zwischen der ambulanten und stationären Pflege unterschieden. Während die Pflegeleistungen bei der stationären Pflege finanzielle Unterstützung zur Finanzierung des Pflegeplatzes leisten, haben Pflegebedürftige bei der ambulanten Pflege verschiedene Möglichkeiten, Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen. Mit dem Pflegegeld erhalten sie jeden Monat einen Betrag für die Pflegeleistung pflegender Angehöriger. Mit den Pflegesachleistungen hingegen deckt die Pflegekasse einen Teil der entstandenen Pflegekosten durch einen professionellen Pflegedienst. Weitere Zusatzleistungen, zum Beispiel die Kurzzeitpflege, die Verhinderungspflege oder die sogenannten Pflegehilfsmittel, sollen die Pflege einer pflegebedürftigen Person erleichtern. Auch eine sogenannte Kombinationsleistung, also eine Kombination von Sachleistung und Pflegegeld, ist möglich – vorausgesetzt die pflegebedürftige Person wird von Angehörigen oder Freunden sowie einem professionellen Pflegedienst beziehungsweise einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung versorgt.
Wer hat Anspruch auf Pflegeleistungen?
Übersicht anerkannter Pflegegrade
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Die Pflegeleistungen im Überblick
Pflegegeld für häusliche Pflege:
Ab Pflegegrad 2 erhalten pflegebe-dürftige Personen Pflegegeld, sofern die Person von Angehörigen, Freunden oder Privatbetreuern zuhause gepflegt wird. Bewohner einer Pflegeeinrichtung erhalten kein Pflegegeld. Das Pflegegeld wird monatlich von der Pflegekasse gezahlt.
Pflegesachleistungen:
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegeleistungen, sofern sie sich durch einen ambulanten Pflegedienst zuhause pflegen und betreuen lassen. Pflegesachleistungen können monatlich beansprucht werden.
Kombinationsleistungen:
Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld zu beziehen. Voraussetzung für Kombinationsleistungen ist, dass der Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft wird. Pflegebedürftige, die einerseits von einem Pflegedienst, andererseits von pflegenden Angehörigen gepflegt werden, haben Anspruch auf Kombinationsleistungen durch die Pflegekasse.
Stationäre Pflegeleistungen:
Pflegebedürftige Personen, die stationär in einer Pflegeeinrichtung betreut und gepflegt werden, erhalten Zuschüsse von der Pflegekasse. Die Höhe richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad.
Weitere Pflegeleistungen:
- Tages- und Nachtpflege: Ab Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige auch für die Tages- und Nachtpflege die ambulanten Pflegesachleistungen.
- Zuschüsse für Kurzzeitpflege: Nach einem Klinikaufenthalt können sich Pflegebedürftige vorübergehend in die Kurzzeitpflege begeben.
- Zuschüsse für Verhinderungspflege: Pflegende Angehörige haben bei Urlaub oder Krankheit Anspruch auf Zuschüsse für die Verhinderungspflege.
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Pflegebedürftige, die ihren monatlichen Anspruch auf Pflegeleistungen nicht ausschöpfen, können bis zu 40 Prozent des Betrags für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ausgeben. Dazu zählen Aufwendungen, die zum Beispiel die Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der pflegebedürftigen Person im Alltag fördern. Der Beitrag wird allerdings nur gewährt, wenn Ihr Angehöriger tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen hat.
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Die Pflegekasse gewährt jeden Monat einen Zuschuss zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel. Dazu zählen zum Beispiel Desinfektionsmittel oder Bettschutzunterlagen.
- Finanzierung des Hausnotrufes: Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse 23 Euro für den laufenden Betrieb des Hausnotrufs.
- Zuschüsse für Wohnraumanpassung: Die Pflegekasse gewährt einmalig einen Zuschuss, um die Wohnung einer pflegebedürftigen Person barrierearm umzubauen. Sollte sich der Pflegegrad der Person ändern, können Sie den Zuschuss für die Wohnraumanpassung erneut beantragen.
- Wohngruppenzuschuss: Die Pflegekasse zahlt für bis zu vier Bewohner einer Wohngruppe einen Einrichtungszuschuss.
In welcher Höhe werden Pflegeleistungen ausgezahlt?
Die Höhe der Pflegeleistungen hängt vom Pflegegrad (PG) Ihres Angehörigen ab. Je nach Schweregrad und Art der Pflegeleistung zahlt die Pflegekasse einen unterschiedlich hohen Zuschuss:
Pflegeleistung |
PG 1 |
PG 2 |
PG 3 |
PG 4 |
PG 5 |
Pflegegeld für ambulante Pflege |
0 € |
316 € |
545 € |
728 € |
901 € |
Sachleistungen für ambulante Pflege oder Pflegedienst |
0 € |
689 € |
1.298 € |
1.612 € |
1.995 € |
Tages- und Nachtpflege |
0 € |
1.612 € |
1.612 € |
1.612 € |
1.995 € |
Verhinderungspflege |
0 € |
1.612 € |
1.612 € |
1.612 € |
1.612 € |
Betreuungs- und Entlastungsbetrag ambulant |
125 € |
125 € |
125 € |
125 € |
125 € |
Stationäre Unterbringung, zum Beispiel in einem Pflegeheim |
125 € |
770 € |
1.262 € |
1.775 € |
2.005 € |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch |
40 € |
40 € |
40 € |
40 € |
40 € |
Hausnotruf |
23 € |
23 € |
23 € |
23 € |
23 € |
Wohnraumanpassung |
4.000 € |
4.000 € |
4.000 € |
4.000 € |
4.000 € |
Wohngruppenzuschuss für ambulante Wohngemeinschaften |
0 € |
214 € |
214 € |
214 € |
214 € |
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für ein Pflegeheim nur von der Pflegekasse übernommen werden, wenn die Unterbringung vom Pflegeheim genehmigt wurde.
Wie beantrage ich Pflegeleistungen?
Nur, wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann Pflegeleistungen beziehen. Entsprechend benötigt Ihr Angehöriger vor dem Antrag auf Pflegeleistungen, einen anerkannten Pflegegrad. Nehmen Sie hierzu Kontakt zur Pflegekasse Ihres Angehörigen auf. In der Regel kommt ein Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu Ihrem Angehörigen, um den Zustand zu begutachten. Das Gutachten entscheidet über den Pflegegrad und damit die Pflegeleistungen.
So beantragen Sie Pflegeleistungen:
- Stellen Sie einen Pflegeantrag bei der Krankenversicherung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen.
- Ein Gutachter ermittelt im nächsten Schritt die Pflegebedürftigkeit sowie den Pflegegrad.
- Ihr Angehöriger erhält Pflegeleistungen. Die Höhe richtet sich sowohl nach der Art der Pflegeleistungen als auch nach dem Pflegegrad.
Was kosten die einzelnen Pflegeleistungen?
Die Kosten für Pflegedienste sowie Pflegeeinrichtungen variieren stark von Bundesland zu Bundesland. Eine allgemeine Angabe zu den Kosten einzelner Pflegeleistungen ist daher nicht möglich. Mit Hilfe der jeweiligen Zuschüsse können Sie jedoch die einzelnen Pflegeleistungen mitfinanzieren. Kosten, die darüber hinaus entstehen, müssen Sie beziehungsweise Ihr Angehöriger selbst tragen.
Essen auf Rädern: Entlastung für die ambulante Pflege
Die Pflege eines Angehörigen ist nicht nur eine finanzielle Herausforderung. Auch der Zeitaspekt spielt eine Rolle – vor allem, wenn Sie als pflegender Angehöriger weiterhin berufstätig sind. Mit Essen auf Rädern bietet Ihnen die Landhausküche einen Service, der Sie im Alltag bei der Pflege Ihres Angehörigen entlastet. Entdecken Sie unser Angebot an tiefkühlfrischen Gerichten – und versorgen Sie Ihren Angehörigen mit leckeren, wechselnden Mittagessen an 365 Tagen im Jahr.
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